Sehr geehrte Besucher, gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Laden Sie sich bitte die Erstinformationen zum Vermittlerstatus gem. §11 VersVermV herunter.
... im Urlaub oder in der Freizeit. Mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie im Ernstfall rund um die Uhr versichert, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung die nur den Weg zur und von der Arbeit und während der Arbeit versichert.
Allerdings passieren die meisten Unfälle zu Hause und in der Freizeit, also immer dann wenn Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht versichert sind.
Da die durch einen Unfall entstandenen Kosten fast immer weit über dem eigenen finanziellen Vermögen liegen, empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung, welche diese Kosten für Sie übernimmt, abzuschließen.
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