Erstinformation

Sehr geehrte Besucher, gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Laden Sie sich bitte die Erstinformationen zum Vermittlerstatus gem. §11 VersVermV herunter.

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Gesetzliche Krankenversicherung

Krankenkass ist nicht gleich Krankenkasse

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse bringt immer ein ungutes Bauchgefühl mit sich. Wie sind die Leistungen der neuen Kasse wirklich, wie ist der Service und die Erreichbarkeit? Oder erhebt die neue Kasse in Kürze einen Zusatzbeitrag? Viele Fragen auf denen unsere Beratung eine Antwort geben kann.

Für alle Krankenversicherungen gilt  der gleiche allgemeine Beitragssatz. Dennoch dürfen die Kassen Zusatzbeiträge erheben – und viele tun das auch. Durch einen Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse sparen Sie deshalb bares Geld. Der Beitrag richtet sich nach Ihrer Einkommenshöhe. Als Arbeitnehmer zahlen Sie einen festen Prozentsatz Ihres Bruttogehalts.Gerade wenn Sie gut verdienen, sparen Sie durch Wahl einer günstigeren Krankenkasse. Mit Selbstbeteiligungen und Bonus-Tarifen kann der Beitrag weiter reduziert werden.

Mit dem Krankenkassenvergleich auf unserer Seite erhalten Sie eine Beratung, die am besten zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.