Sehr geehrte Besucher, gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Laden Sie sich bitte die Erstinformationen zum Vermittlerstatus gem. §11 VersVermV herunter.
Das gilt auch für die Sicherheit. Sie sind dafür verantwortlich, dass auf Ihrem Grundstück und anliegenden öffentlichen Flächen niemand zu Schaden kommt - andernfalls müssen Sie mit finanziellen Folgen rechnen.
Haus- und Grundstücksbesitzer müssen für Schäden an anderen Personen aufkommen, die durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten entstanden sind. Wenn ein Fußgänger im Winter verletzt wird, weil Sie vergessen haben zu streuen oder wenn ein loser Dachziegel Ihres Hauses bei einem Sturm einen Passanten verletzt: Sie haften für den Schaden!
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt für Sie im Schadenfall die Kosten und schützt Sie vor unberechtigten Forderungen.
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