Sehr geehrte Besucher, gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Laden Sie sich bitte die Erstinformationen zum Vermittlerstatus gem. §11 VersVermV herunter.
... oder nicht versicherungspflichtiges E-Bike oder Pedelec mit einer Fahrradversicherung gegen vielfältige Schäden ab. Egal ob Rennrad, Mountainbike (MTB), Citybike oder Trekkingrad. Ihr Fahrrad sollte gegen Unfall- und Sturzschäden, Vandalismus und Ihr E-Bikegegen Elektronikschäden an Akku und Motor versichert sein. Einige Tarife bieten weitere Schutzbrief-Leistungen – wie Pannenhilfe, Abschleppdienst und Ersatzräder bei Pannen.
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